Wenn ihr Kind zwischen 01.09.2014 und 01.09.2015 geboren wurde ist es nun schulpflichtig. Das heißt, die Anmeldung an einer Volksschule ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Einschreibung für die Städtischen Volksschulen (VS Knittelfeld-Kärntner und VS Knittelfeld-Landschach) findet an folgendem Termin statt:
ACHTUNG – NEUER TERMIN: MONTAG, 08. März 2021
14:00 – 14:30 für alle Kinder, deren Familiennamen mit A, B, C beginnt,
14:30 – 15:00 für alle Kinder, deren Familiennamen mit D, E, F, G beginnt,
15:00 – 15:30 für alle Kinder, deren Familiennamen mit H, I, J, K beginnt,
15:30 – 16:00 für alle Kinder, deren Familiennamen mit L, M, N beginnt,
16:00 – 16:30 für alle Kinder, deren Familiennamen mit O, P, R beginnt,
16:30 – 17:00 für alle Kinder, deren Familiennamen mit S, T, V, W, Z beginnt,
Die Einschreibung kann nur an einer Volksschule erfolgen. Sollten Gründe vorliegen, weshalb ein Besuch der oben genannten Volksschulen doch nicht vorgesehen ist (z.B. Umzug, o.ä.), werden Sie ersucht, diese bis spätestens 22.01.2021 beim Stadtamt Knittelfeld, Tel. 03512/83211- (DW 233, 237 od. 240) bekannt zu geben.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Einschreibung mit:
• vollständig ausgefülltes Aufnahmeblatt
• die Geburtsurkunde
• Meldenachweis des Kindes
• die e-card
• den Nachweis des Religionsbekenntnisses
• den Staatsbürgerschaftsnachweis (falls vorhanden) oder
• den Reisepass (falls vorhanden)
• Mutter-Kind-Pass (nur bei Frühgeburten)
Die Anwesenheit Ihres Kindes ist unbedingt erforderlich.
Wir wünschen den Erstklässlerlnnen schon jetzt alles Gute und viel Erfolg für diesen neuen Lebensabschnitt.