Freitag, 2. April 2021Förderung der Vatertierhaltung, Ankauf eines Gemeindestiers
Im steiermärkischen Tierschutzgesetz ist auch die Förderung der Vatertierhaltung enthalten. Dort ist unter anderem geregelt, dass jede Gemeinde für je 80 deckfähige Rinder ein männliches Zuchttier bereitstellen muss. Dieser Stier wird von der Gemeinde angekauft und einem verlässlichen Halter, einem Landwirt übergeben. Das Tier befindet sich bereits beim Halter, dieser garantiert die Fütterung und die Pflege des Tieres sowie die Bereitstellung der für die Zucht erforderlichen Einrichtungen.
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